Funierholz, Schneideholz, Möbelholz, Bauholz, Industrieholz
Der Verkauf von Holz wird in den Niedersächsischen Landesforsten grundsätzlich von den Forstämtern durchgeführt. Näheres zum Holzverkauf im Forstamt Neuenburg erfahren sie hier.
Brennholz
Der Verkauf von Brennholz wird in den Niedersächsischen Landesforsten in der Regel durch die Revierförstereien durchgeführt. Nur Großkunden, die Holz für den gewerblichen Wiederverkauf erwerben wollen wenden sich an die Forstämter.
Alle Brennholz-Sortimente dürfen im Wald nur mit vollständiger Schutzausrüstung (Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose und -stiefel), Sonderkraftstoff und Biokettenöl gesägt werden. Grundvoraussetzung für das Aufarbeiten von Holz im Wald ist der Nachweis eines Motorsägenscheines und die Unterzeichnung einer Anerkennungs- und Haftungserklärung.
Das Brennholz darf von Montag bis Samstag solange wie Tageslicht herrscht gesägt und abgefahren werden .
Motorsägenlehrgänge:
Die Termine für Motorsägenlehrgänge des Forstamtes Neuenburg erfahren sie hier,
die des Forstamtes Ahlhorn hier.
Brennholzpreise:
Eine Liste mit den aktuellen Brennholzpreisen finden sie hier.
Heizwerte und Gewicht von Holz:
Eine Liste mit den Heizwerten und Gewichten der verschiedenen Holzarten
finden sie hier.
Angebote:
Zur Zeit wird kein Brennholz angeboten. Vorraussichtlich ab Mitte Januar 2023 werden hier die ersten Mengen eingestellt.
Im Winter 2022/2023 wird kein Brennholz an Neukunden verkauft.
Für den Winter 2023/2024 können zur Zeit noch keine Aussagen gemacht werden.
Bezahlung:
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Barzahlung ist nicht möglich!
In Ausnahmefällen können Rechnungen ausgestellt werden, hierfür wird eine Aufwandpauschale erhoben.
Weiterhin ist der Motorsägenschein, sofern er der Rfö. Hasbruch noch nicht vorliegt, in Kopie mitzubringen.